Scheinwerfer Aufbereitung verboten!?

Scheinwerfer Aufbereitung verboten!?

Scheinwerfer Aufbereitung verboten!? Immer wieder liest man davon, dass die Maßnahme der Scheinwerfer-Aufbereitung eigentlich nicht legal sein soll und damit sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Ob es nun verboten oder erlaubt ist, die Schweinwerfer am Auto wieder zu polieren bzw. aufzubereiten, erklären wir Ihnen hier in unserem Artikel: Schweinwerfer polieren legal!?


Scheinwerfer Aufbereitung verboten!?

Generell teilen sich die Meinungen bei diesem Thema extrem und es kursieren unendlich viele unterschiedliche Meinungen und Auslegungen der Gesetze im Netz. Laut der Aussage einiger Sachverständiger von KÜS und anderen Prüfstellen wie dem TÜV ist das Polieren ein gefährlicher Eingriff durch den die Bauartegenehmigung des Fahrzeugs erlischt. Denn durch das Polieren ergibt sich eine Veränderung der Lichtbrechung und daher Veränderung des Prokjektionsbildes der Scheinwerfer.

Auf welcher Gesetzesgrundlage diese Aussage beruht, versuchen wir Ihnen im nächsten Abschnitt genauer zu erklären.


Blinde Scheinwerfer polieren – Grauzone

Im folgenden Abschnitt haben wir Ihnen die Aussagen des Kraftfahrbundesamts (als der Legislative) sowie des TÜVs (das Kontrollorgan) zusammengefasst. Besonders auffällig und pikant ist die Tatsache, dass beide offiziellen Statements etwas Unterschiedliches zum Thema Scheinwerfer polieren legal sagen…

Gesetzestext zum Scheinwerfer polieren – Anfrage KBA

„Eine Betriebserlaubnis und Typgenehmigung wird für reihenweise hergestellte Fahrzeuge und Fahrzeugteile erteilt.

Nach den Festlegungen des § 22a Nr.7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Scheinwerfer für Fernlicht und Abblendlicht in einer amtlich gehehmigten Bauart ausgeführt sein.

Das Schleifen oder Polieren der Lichtaustrittsfläche bzw. das Aufbringen einer Lackierung auf diese Fläche würde dazu führen, dass eine für den Typ des Scheinwerfers ursprünglich erteilte Typgenehmigung sich auf den so veränderten Scheinwerfer nicht mehr erstreckt.“

Email-Anfrage beim TÜV zum Thema Scheinwerfer Polieren Legal!?

Sehr geehrte Damen und Heeren, führt durch das polieren mit Politur von trüben Streuscheiben von Scheinwerfen zum erlöschen der Betriebserlaubnis eines PKW?

„Sehr geehrte XXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zum Thema:

Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Genehmigungszeichen für die jeweilige Leuchtenart tragen.

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine Gefährdung zu erwarten ist. Dies kann z.B. durch die Blendung des Gegenverkehrs geschehen. Der Scheinwerfer entspricht damit nicht mehr der genehmigten Ausführung“

Wie man also dem Schreiben vom TÜV entnehmen kann erlischt die BE nur wenn eine Gefährdung durch blenden des Gegenverkehrs entsteht, nicht aber durch das reine polieren mit Politur oder das bearbeiten der Streuscheibe.


Scheinwerfer Poliren verboten – Unsere Einschätzung

Wie Sie nun bereits gesehen haben, sind sich auch Kontrollorgane und Gesetzgeber in diesem Punkt nicht einig. Rein theoretisch und nur auf Paragrafen ausgelegt, dürfte das Aufbereiten von Scheinwerfern verboten sein. Allerdings sagt sogar der TÜV, dass wenn keine Änderungen im Leuchtverhalten auftreten, eine solche Maßnahme unbedenklich ist.

Auch wir schließen uns dieser Aussage an (KEINE EMPFEHLUNG ODER RECHTSBERATUNG!) und können einer Politur der Scheinwerfer nichts Negatives abgewinnen. Sofern eine Aufbereitung gut und Gewissenhaft ausgeführt wurde, ganz gleich selbst oder in der Fachwerkstatt, wird auch niemand den Unterschied bemerken! Wir halten es zudem für sehr sehr unwahrscheinlich, dass jemanden aufgrund von polierten Scheinwerfern die Betriebserlaubnis entzogen wird oder jemals wurde…

Das richtige Vorgehen zur Aufbereitung der Scheinwerfer und Vorführung beim TÜV

Wenn Sie vergilbte Scheinwerfer haben, empfehlen wir eine Aufbereitung vor der Vorführung beim TÜV. Mit matten Scheinwerfern erhalten Sie ohnehin keine Plakette und so können Sie sich den doppelten Weg sparen. Zudem ist es ratsam den Scheinwerfer zuvor aufzupolieren, da der Prüfer so definitiv NICHTS davon mitbekommen wird. Probieren Sie es doch einfach aus und teilen Sie Ihre Erfahrungen hier! Hat der Prüfer von sch aus bemerkt, dass die Scheinwerfer aufbereitet wurden bzw. hat er dies bemängelt?

Welche Haltung zum Polieren der Scheinwerfer haben Sie? Legal oder nich legal ist hier die Frage!

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17 Gedanken zu „Scheinwerfer Aufbereitung verboten!?

  1. Christian Kokott Antworten

    Eure Äußerung zu dem TÜV-schreiben bezieht sich leider nur auf den zweiten Absatz. Der TÜV schreibt das alle Lichttechnischen Einrichtungen in amtlich Genehmigter Bauart ausgeführt sein müssen. Jetzt hat das KBA festgelegt dass das schleifen von Scheinwerfern die Typhenemigung verfallen Liese. Das heißt sie sind für das Fahrzeug nicht mehr zugelassen. Und wer an seinem Fahrzeug Beleuchtungseinrichtungen hat die nicht zugelassen sind hat ohnehin schon keine Betriebsergebnis mehr dafür. Da braucht es keine Gefährdung mehr um diese zu verlieren.
    Ich sag nicht das euer Bericht unbedingt falsch ist aber ihr müsst Stellungnahmen von Behörden ganz Kommentieren und nicht nur den Teil der sagt was man hören will.

  2. A. meinhard Antworten

    Ich entnehme, dass, wenn die Lichteigenschaften des Scheinwerfers durch das Polieren und / oder das Aufbringen eines Härtelackes verändert werden, die Betriebserlaubnis erlischt – insbesondere, wenn der Scheinwerfer danach blendet.

    Jetzt das ‚aber‘: Die Scheinwerfer’gläser‘ (meist aus Kunststoff heutzutage) sind – im Gegensatz zu früher – keine Linsen mehr, denn die Linsen sind meist direkt vor der Lampe und separat von der Deckscheibe angebracht.
    Wenn eine derartige Politur zum erlöschen der Bertriebserlaubnis führt, müsste auch das Polieren von Autos (vielleicht auch das Waschen?) verboten werden, des es kann ebenfalls dazu führen, dass die Oberflächeneigenschaften des Autos nachteilig verändert werden – oder?

    Zudem besteht immer die Möglichkeit nach der Politur die Scheinwerfer auf korrekte Eintellung hin zu prüfen und ggf. neu zu justieren.

    • Manuel N Antworten

      Netter Gedanke, den ich verneinen würde. Allerdings nicht aus rechtlicher Hinsicht, sondern aus physikalischer. Als Fotograf weiß ich, dass jeder Filter (z.B. ein Infrarotfilter, den einige Fotografen als Linsenschutz vor die Objektive schrauben) negativen Einfluss auf die Bildqualität hat. Denn das Licht muss ein weiteres Hindernis durchlaufen, bis es beim Sensor/ beim Film angelangt. Anders gesagt kann das Objektiv in diesem Fall seine vollen Eigenschaften nicht mehr „auf’s Papier bringen“, weil Veränderungen am Strahlengang durchgeführt wurden. Objektive kann man zudem „kaputt-polieren“. Hauchdünne Vergütungsschichten auf den Gläsern können durch falsche Reinigung, falsche Flüssigkeiten, falsche Poliertücher oder zu häufiges Polieren abgeschliffen werden. Auch dann bringt das Objektiv seine berechnete Leistung nicht mehr „auf das Papier“.

      So dürfte es sich auch mit Scheinwerfern verhalten. Poliere ich das Glas – egal ob Linse oder nicht – laufe ich Gefahr, die berechneten Eigenschaften der Gesamt-Scheinwerfer-Einheit zu verändern. Im schlimmsten Fall so weit, dass ich den Gegenverkehr blende. Ob diese Einschätzung stimmt kann aber nur dann zuverlässig beurteilt werden, wenn Entwickler und Hersteller tatsächlich auch das linsenlose Frontglas in die Berechnung der Gesamt-Ausleuchtung einbeziehen. Rein physikalisch wäre es jedenfalls konsequent.

      Zugegeben ist das ein sehr akademisches Argument. Aber Licht lässt sich nun mal sehr leicht ablenken; insofern wäre ich tatsächlich vorsichtig mit dem Polieren von sicherheitsrelevanten Scheinwerfer-Einrichtungen.

  3. Jupp Antworten

    Das schlimme ist dass der Gesetzgeber es zulässt dass die Hersteller so einen Mist einbauen dürfen. Früher waren Scheinwerfergläser aus Glas und wurden in 100 Jahren nicht blind mit dem Plastikscheissdreck hat nun der Kunde den schwarzen Peter, was sollen wir uns eigentlich noch alles gefallen lassen die Qualität der Autos wird immer schlechter und die Preise immer höher und der dumme Kunde nimmt das alles hin

    • Aufbereitungs Profis Autor des BeitragsAntworten

      Ja so ist es leider nunmal 🙁 Und zusätzlich dürfte man streng genommen die alten Scheinwerfer nicht einmal aufbereiten…

  4. mike-firebird Antworten

    Ich halte die ganze Diskussion für Quatsch! Bei der Herstellung der Kunststoff Streuscheiben moderner Autos liegen die Fertigungstoleranzen bei +- mehrere Hundertstel Millimeter. Beim polieren mit einer Lackpolitur, (Wagenpflege, ja das müssen Autoscheinwerfer abkönnen!) kann man jedoch höchstens wenige Tausendstel Millimeter abtragen. Damit liegen die Streuscheiben immer noch innerhalb der Herstelltoleranz.
    Regelrechtes Abschleifen mit evtl. anschließendem Lackieren kann die Streuscheibe jedoch weit über die Herstelltoleranz hinaus erheblich verändern und sollte daher lieber unterlassen werden.
    Ich bin ein gelernter KFZ-Mechaniker mit 30 Jahren Berufserfahrung in der Qualitätssicherung der Automotive Zulieferindustrie.

  5. Hannes Klumbies Antworten

    Zur Beurteilung des rechtlichen Teils fehlt mir die Sachkenntnis. Beim technischen Teil würde ich mir aber ein sachkundiges Urteil zutrauen: Die Formung des Lichtkegels geschieht nach allem was ich so sehe durch den Reflektor und die Position der Lampe darin; nicht durch das Polycarbonat-Fenster (Scheinwerfer“glas“ scheint mir kein passender Begriff zu sein). Wenn man von einem mehrere Millimeter dicken Fenster, durch das das Licht mehr oder weniger senkrecht hindurchgeht, sagen wir mal 200-300 µm flächig abträgt, dann ändert sich der Lichtkegel dadurch praktisch nicht. Metall- oder Interferenzschichten, wie sie auf Kamera-Filtern aufgebracht sind und die dort tatsächlich auf kleiner Dicke die optischen Eigenschaften dramatisch ändern, gibt es auf Autoscheinwerfern nicht; würden ja bei der ersten Fahrt durch eine Waschstraße irreparable Schäden davontragen. Zwischenfazit: Flächiger Abtrag hat keinen EInfluss.
    Was hingegen den Lichtkegel deutlich beeinflusst, sind Kratzer. Sie streuen das Licht diffus aus dem Kegel heraus, womit die Ausleuchtung der Straße verschlechtert wird und potentiell andere Fahrer geblendet werden. Diesen Zustand kann man zum Glück gut erkennen: Es ist der trübe Scheinwerfer, den wir ja durch das Polieren wieder durchsichtig bekommen wollen. Sieht ein Scheinwerfer nicht mehr milchig aus und können wir die Lampe deshalb gut sehen, dann ist es umgekehrt genauso.
    Ob professionell poliert wurde sieht man sofort: Es gibt dann keine störende Streuung; das Fenster ist gut durchsichtig. Ob ein hochwertiger UV-Lack verwendet wurde, der diesen Zustand bis zur nächsten HU erhält, sieht man hingegen nicht. Ich verstehe deshalb, wenn der Gesetzgeber auf Nummer sicher geht und das Polieren verbietet. Wenn es aber professionell gemacht und auch ordentlicher Lack darauf ist, dann hätte ich für mein eigenes Sicherheitsempfinden (ist ja schließlich auch meine Sicherheit) überhaupt keine Bedenken… zumal ich die Verschlechterung des Zustands wieder sehen könnte: Der Scheinwerfer wird wieder milchig.

    • Aufbereitungs Profis Autor des BeitragsAntworten

      Danke für deine ausführliche Einschätzung zum Thema. Tatsächlich sehen wir das ähnlich…

  6. Roli Antworten

    Wenn man es ganz genau nimmt, erlischt dann ja die Betriebserlaubnis auch, wenn man durch eine Waschstraße fährt und die Kunststoffscheiben (Mikro-)Kratzer durch die Bürsten bekommen.

  7. dfsasad Antworten

    Ich denke mal das durch das polieren keine grossartige veränderung eitritt.
    der linseneffekt wenn überhaupt gegeben bezieht sich ja auf die gesamte plastik dicke.
    ich nehme jetzt eine minimale schicht ab und poliere diese fachmännisch wieder auf hochglanz somit ist der ureffekt immer noch gegeben. und der tüv was er nicht weiss macht ihn nicht heiss.

  8. Thomas Antworten

    Wenn man die Scheinwerferscheiben wenigstens wechseln könnte.
    Aber bei Audi oder Mercedes immer nur den ganzen Scheinwerfer das sind dann wenn man
    Xenon Kurvenlicht hat 1000 EUR pro Seite.

  9. asti Antworten

    Wichtig:
    Jegliche Art von Veränderung des Lichtbildung führt zum verlieren der Betriebserlaubnis, dies kann durch Polieren, Verschmutzung und Steinschlägen erfolgen. Daher dürfen Fahrzeuge laut TÜV und KBA auch nicht bei Regen und Schnee betrieben werden da sich dieser Niederschlage auf den Scheinwerfern ablagert und das Lichtbild verändert. Fahrzeuge aller Art dürfen daher künftig nur im dunklen sauberen Vakuum betrieben werden.

  10. Hel Antworten

    Das Ganze ist von den Machern wie üblich reine Geldgier, Glas weg billiges Kunststoff rein ,Preise des ganzen hoch.
    Typisch eine reine WEGWERFGESELLSCHAFT !!!
    Was sagt denn so nebenbei die Umwelt zu dem Kunststoff ?
    So kompliziert wie es hier in Deutschland zugeht gibt es nirgens, keiner traut sich zu sagen ws wirklich whr ist.

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